Archiv für das Tag 'Zwangsvollstreckung'

Zwangsversteigerung

biancabul 14. November 2010

Zwangsversteigerung

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es schon mal zu einer Zwangsversteigerung kommen. Durch Arbeitslosigkeit können viele Leute plötzlich zahlungsunfähig werden und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Die Banken werden dann sehr schnell auf eine Zwangsversteigerung bestehen.

Andererseits können Sie auch bei einer Zwangsversteigerung ein attraktives Schnäppchen machen. Bei Zwangsversteigerungen gehen die Häuser meist weit unter Wert weg. Das kann für einen solventen Käufer durchaus ein großer Gewinn sein.

Wenn Sie nun in die Lage gekommen sind, dass durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit auch Ihre Immobilie von einer Zwangsversteigerung bedroht ist, dann schauen Sie unbedingt auf die Seite
www.zwangsvollstreckung-haus.com
Hier finden Sie Hilfe bei Zwangsversteigerung. Sie finden viele nützlich Tipps um eine Zwangsversteigerung abzuwenden. Es werden Seminare angeboten, die Ihnen helfen aus der Notlage heraus zu kommen. Der Umgang mit Gerichtsvollzieher oder Zwangsverwalter ist ja nicht Jedermann bekannt und hier können Sie es lernen. Bei den Seminaren stehen Ihnen Rechtsanwälte und Fachberater zur Seite. Eignen Sie sich Wissen an, egal ob für den Ernstfall, oder nur als vorbeugende Maßnahme. Melden sie sich noch heute bei einem der Seminare an, und erfahren Sie, wie Sie Ihr Häuschen eventuell retten können.

Die Seminare umfassen sämtliche Themen, die in Zusammenhang mit Zwangsversteigerung wissenswert sind. So z.B. Pfändung, eidesstattliche Versicherung, Erwerb der eigenen Immobilie, usw.

Germania Inkasso informiert Gläubiger über das Wichtigste zum Thema Zwangsvollstreckung

porcupine 30. August 2010

Deggendorf, 30. August 2010 – Trotz des jüngsten Rekordaufschwungs der deutschen Wirtschaft gehören Schulden und Überschuldung immer häufiger zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen. Untrennbar damit verbunden ist die Zwangsvollstreckung, wodurch zahlungsunwillige Schuldner gezwungen werden sollen, die Geldforderungen des Gläubigers doch noch zu begleichen. Je nach Vermögen des Schuldners kommen verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung in Betracht. Das Inkassounternehmen Germania Inkasso hat nun die wichtigsten Informationen für Gläubiger im praktischen Überblick zusammengefasst:

Die Sach- oder Mobiliarvollstreckung
Bei der Sach- oder Mobiliarvollstreckung kann der Gläubiger in sogenannte bewegliche Sachen des Schuldners, wie Münzsammlung, Schmuck oder luxuriösen Hausrat vollstrecken. Dabei pfändet der Gerichtsvollzieher Gegenstände, die anschließend zwangsversteigert werden. Eine Pfändung gewöhnlicher Haushaltsgegenstände ist jedoch nicht möglich und wertvolle Haushaltsgegenstände wurden oftmals auf Kredit angeschafft und sind noch nicht abbezahlt. Durch die Vollstreckung beweglicher Sachen sind daher fast nie größere Beträge beizutreiben. Ein Gläubiger mit einem Titel über eine hohe Forderung, sollte daher den Vollstreckungsauftrag nur für einen Teilbetrag erteilen, um auf diese Weise unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Forderungsvollstreckung
Zur Durchsetzung seiner Geldforderung kann der Gläubiger auch in Forderungen vollstrecken, die dem Schuldner gegenüber einem Dritten zustehen. Bei der sogenannten Forderungsvollstreckung sind die Forderungen des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Lohn oder Gehalt sowie die Kontopfändung besonders wichtig. Eine Forderungspfändung kann aber auch in Sozialabgaben oder Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder etwa in Steuererstattungsansprüche erfolgen. Dies geschieht mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Bei der Pfändung des monatlichen Arbeits- oder Sozialeinkommens sind jedoch unbedingt die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Damit ist der Betrag gemeint, den der Schuldner zur Sicherung des Existenzminimums behalten darf, sofern er kein sonstiges Vermögen besitzt. Die Pfändungsfreigrenzen hängen von der Anzahl der Familienangehörigen ab. Auch bei der Kontopfändung sind Freigrenzen zu beachten. Bislang musste hierzu das Gericht die Freigrenzen auf Antrag zusprechen. Um die Gerichte zu entlasten und die Verbraucher vor weiterer Verschuldung zu schützen, wurde zum 1. Juli 2010 das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Damit wird automatisch ein feststehender Freibetrag von 989,99 € garantiert. Ein höherer Freibetrag kann anhand entsprechender Belege bei der Bank beantragt werden. Erst im Zweifelsfall wird wie früher das Amtsgericht eingeschaltet. Das alte und das neue System werden vorerst noch eineinhalb Jahre parallel existieren.

Die Zwangsversteigerung
Zur Realisierung seiner Geldforderung kann der Gläubiger auch auf Grundstücke oder Immobilien des Schuldners zugreifen und diese zwangsversteigern oder unter Zwangsverwaltung stellen lassen. Durch die Zwangsversteigerung soll der Wert des Grundstückes oder der Immobilie erlöst werden. Nach Abzug der Kosten erhält der Gläubiger den Erlös zur Befriedigung seiner Ansprüche. Inwieweit sich dies lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Lage, Größe, bestehende Belastungen mit Grundpfandrechten und viele weitere Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Mehr Informationen zu den Themen Zwangsvollstreckung, insbesondere Forderungseinzug, Forderungspfändung, Sach- und Mobiliarvollstreckung sowie Zwangsversteigerung, bietet der Germania Inkasso Dienst auf germania-inkasso.de.

Firmenbeschreibung:
Die Firma Germania Inkasso Dienst wurde 1988 von Herrn Hermann Lehner als Einzelfirma gegründet. Von zunächst 3 Angestellten ist die Firma bis heute auf rund 70 Angestellte und Freiberufler im Innen- wie Außendienst gewachsen. Das Inkassounternehmen fungiert als Spezialist in Sachen Forderungseinzug als zuverlässiger Partner für Wirtschaftsunternehmen.

Durch stetiges Wachstum wurde ein Umzug in die Pfleggasse in ein Bürohaus mit 350 qm nötig. Im Jahre 1995/96 wurde dann das firmeneigene Bürogebäude in der Hauptstraße mit rund 1600qm gebaut und bezogen. Hier ist seit nun 15 Jahren der Hauptsitz der Firma Germania Inkasso Dienst mit Niederlassungen über gesamt Deutschland verteilt.

Kontaktdaten Pressestelle:
Marketingberatung Georg Heim
Georg Heim
Pfleggasse 21
94469 Deggendorf
Tel.: 01 60 / 94 16 11 06
Fax: 09 91 / 379 23 46
info@germania-inkasso.de
http://www.germania-inkasso.de/

Kontaktdaten Unternehmen:
GERMANIA Inkasso-Dienst Hermann Lehner
Hauptstr. 22
D-94469 Deggendorf
Tel.: 09 91 / 370 29 – 0
Fax: 09 91 / 370 29 - 180
info@germania-inkasso.de
http://www.germania-inkasso.de/

Vollstreckung von notleidenden Krediten

Pigpen 4. Januar 2010

Uneinbringliche Forderungen, die entstehen wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, werden als notleidende Kredite bezeichnet.

Der Bank entsteht hierdurch ein Schaden, der sich nicht nur auf den Zinsverlust erstreckt, sondern von der Höhe der einzutreibenden Kreditsumme abhängt. Um den Verlust möglichst gering zu halten, greift die Bank im Falle eines notleidenden Kredites auf ihre vertraglich geregelten Rechte zurück. In diesem Zusammenhang ist als erstes die Kündigung des Kreditverhältnisses zu veranlassen, um den notleidenden Kredit auf diese Weise vorzeitig zur Rückzahlung fällig zu stellen.

Sofern Sicherheiten vereinbart wurden, werden diese nun verwertet, so dass beispielsweise das verpfändete Guthaben oder die grundpfandrechtlich belastete Immobilie zu Gunsten des notleidenden Kredites verwertet werden. Sollten keine Sicherheiten vorhanden sein, oder reicht deren Umfang für die Tilgung des notleidenden Kredites nicht aus, erwirkt die Bank vor Gericht einen vollstreckbaren Titel, um den Kreditnehmer der Zwangsvollstreckung seines Vermögens zu unterwerfen. Bevor die Zwangsvollstreckung tatsächlich eingeleitet wird, erhält der Kreditnehmer jedoch die schriftliche Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Sofern dies nicht den gewünschten Erfolg hat, wird mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung zur Begleichung des notleidenden Kredites veranlasst. Zur Kredit Tilgung können persönliche Vermögensgegenstände, Mobiliar oder ähnliches gepfändet werden, bei deren Verwertung ein Erlös erzielt wird. Auch ein gewisser Teil des monatlichen Gehaltes kann gepfändet werden.