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Ferienhaus Mallorca Internet-Lexikon

Archiv für das Tag 'Wohnriester'

Wenn nicht Wohnriester, dann Rürup Rente

admin 15. September 2009

 

Insbesondere Selbstständige haben im Bezug auf die Altersrente nur sehr wenig Auswahl der Ansparmöglichkeiten. Einzig die Rürup Rente bietet Selbstständigen die Möglichkeit fürs Alter – staatlich gefördert versteht sich – vorzusorgen. So eine tolle Altersvorsorgeform wie die Arbeitnehmer, die pflichtversichert in die Rentenversicherung einbezahlen, in Form der Wohnriester haben die Selbstständigen allerdings nicht. Dabei gibt es die Wohnriester an sich auch erst seit dem Jahr 2008. Und ist nun schon wieder nachbesserungsbedürftig. Denn im Zuge des Binnenmarktes Europa urteilte der Europäische Gerichtshof erst kürzlich, dass es Wohnriester Sparern auch gestattet sein muss ein Immobilie im europäischen Ausland zu erwerben. Dies war bislang auch ein kleiner Wertmutstropfen, denn immer mehr Deutsche wollen ihren Lebensabend am liebsten nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland verbringen. Schon heute gibt es zahlreiche Deutsche, die sich zwecks des Genießen ihres Lebensabends im europäischen Ausland niedergelassen haben.

 

Selbstständige, die nur die Rürup Rente als Altersanlageform haben, müssen sich diesen Traum wohl anders erfüllen. Doch außer der Rürup Rente haben insbesondere Selbstständige ja auch noch sehr viele andere Möglichkeiten. Insbesondere aber die Rürup Rente ist für Selbstständige auf ganz andere Weise noch interessant. Die Ersparnisse der Rürup Rente sind nämlich auch, wenn die Sparer arbeitslos werden nicht auf das Vermögen anrechenbar.

 

Während der Ansparphase muss vom Sparer im Rahmen der Rürup Rente im Übrigen keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Viele Selbstständige nutzen dabei die Gelegenheit, bzw. Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Diese kann dann steuerlich obendrein auch noch abgesetzt werden, und zwar wenn Beitragsanteil 50 % nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil ist auch die flexible Besparung von einem Rürup Vertrag.

Private Krankenversicherung und Wohnriester – zwei Dinge, die auch ein Selbstständige manchmal nicht haben kann

admin 15. September 2009

 

Selbstständig sein heißt nicht gleich jede Menge Geld verdienen. Vielmehr sind manche Selbstständige noch viel ärmer dran, als so mancher kleiner Angestellter. Der weiß wenigstens wann und woher er sein Geld bekommt. Hingegen ein Selbstständiger muss stets hinterher sein, dass ihn seine Kunden bezahlen. Aufgrund fehlender Einnahmen ist es manchmal für den Selbstständigen sogar schwer seien Private Krankenversicherung zu bezahlen. Früher führte Zahlungsverzug automatisch zur Kündigung. Heute indes nur zu einem eingeschränkten medizinischen Service. Dabei gibt es für die Private Krankenversicherung aber auch für finanzielle schwache Selbstständige heute eine Lösung. Und zwar in Form des Basistarifes. Die Private Krankenversicherung Träger waren zwar nicht damit einverstanden, doch mussten der Basistarif im Zuge der Gesundheitsreform 2009 eingerichtet werden.

 

Selbstständig sein heißt darüber hinaus auch nicht sich ein Haus einfach so bauen zu können. Auch Selbstständige benötigen aus diesem Grund etwas Unterstützung. Und zwar durch Kredite von Banken. Die Möglichkeit aus der Wohnriester Gelder und Unterstützung zu erhalten, ist Selbstständigen nämlich nicht möglich. Die Leistungen aus der Wohnriester stehen nämlich nur Arbeitnehmern offen, die auch in die Rentenversicherung einzahlen, und zwar im Rahmen der Pflichtversicherung. Die Wohnriester ist aber auch für diese Sparer erst seit 2008 verfügbar. Letztlich ist die Wohnriester damit auch eine Art Ersatz für die Eigenheimzulage, die 2006 ersatzlos gestrichen wurde. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird es im Übrigen auch bald möglich sein müssen im Rahmen der Wohnriester Immobilien im Ausland zu kaufen, bzw. um dort Häuser zu bauen. Dies wird insbesondere die künftigen Rentner freuen, die sich im Ausland einen Wohnsitz beschaffen wollen.

Entstehung Private Krankenversicherung und Wohnriester

admin 13. August 2009

 

 

Die Private Krankenversicherung ist in Deutschland sozusagen die „Luxusausgabe“ der Krankenversicherung. In ihr versichert sind die Wohlhabenden, sprich Unternehmer und Angestellte, deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV liegt. Die Private Krankenversicherung blickt dabei auf eine noch längere Geschichte zurück als die GKV, die in den 1880er Jahren durch Reichskanzler Otto von Bismarck initiiert wurde. Am 17. Januar 1845 wurde die erste Private Krankenversicherung in Preußen gegründet, und zwar beruhend auf der Allgemeinen Gewerbeverordnung und hieß Krankenkasse für Fabrikarbeiter. Einheitlich geregelt war die Private Krankenversicherung dabei schon am 7. April 1876 in ganz Deutschland. Dabei kann man sagen, dass Reichskanzler Otto von Bismarck und sein König, regelrecht durch die Tatsache der Entstehung der PKV gezwungen waren auch etwas für die Arbeiter zu tun. Denn danach wuchs der soziale Druck in Deutschland beachtlich. Dass das Krankenversicherungssystem in Deutschland aber heute noch immer zweigeteilt ist, fuchst nahezu jeden der in der GKV versichert ist. Dabei hat auch ein Gesetzlichversicherter heute die Möglichkeit privat eine Zusatzkrankenversicherung für die Private Krankenversicherung abzuschließen.

 

Wie auch wegen der Entstehung der PKV im 19. Jahrhundert, musste von staatlicher Seite im 21. Jahrhundert etwas für die Bürger und Bürgerinnen getan werden, die nicht aus eigener Kraft ein Haus kaufen oder bauen konnten. Allerdings wurde bei der Wohnriester auch ein ganz anderer Effekt noch mit verfolgt: Außer dem Hauseigentum soll mit der Wohnriester insbesondere die Altersvorsorge gesichert werden, weil auch die gesetzliche Rentenversicherung sich im Wackeln befindet. Die Wohnriester wird aus diesem Grund auch offiziell als Eigenheimrente bezeichnet. Darüber hinaus gilt die Wohnriester auch als Ersatz für die Eigenheimzulage, die 2006 zunächst ersatzlos gestrichen wurde.

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