Anwälte dürfen nicht werben wie Unternehmen
Wortschrei 31. Dezember 2009
Ein Rechtsanwalt darf keine Werbung vornehmen, jedenfalls nicht in der Form, in der man Werbung von großen Unternehmen kennt. Aufgrund der Tatsache, dass der Rechtsanwalt ein „Rechtsorgan“ bekleidet, sind etwaige „Angebotswerbeslogan“ und Co. verboten. Dennoch kann ein Rechtsanwalt auf sich aufmerksam machen, was auch bitter nötig ist, weil es heutzutage Anwälte wie Sand am Meer gibt. Aus diesem Grunde sollte ein Rechtsanwalt auf jeden Fall mit Visitenkarten um sich schmeißen. Diese kann er im eigenen Büro auslegen, so dass Mandanten diese einfach mitnehmen können oder er trägt sie mit sich herum und verteilt sie entsprechend unterwegs. Bekommt ein Rechtsanwalt beispielsweise einen Verkehrsunfall mit, kann er hier theoretisch seine Visitenkarte hinterlassen. Es gibt schon Möglichkeiten, die Visitenkarten loszuwerden. Zunächst einmal geht es jedoch darum, diese Visitenkarten drucken zu lassen. Hierzu möchte ein Rechtsanwalt natürlich auch ein Angebot nutzen, welches nicht so teuer ist und dennoch eine hochwertige Qualität aufweist. Eine Online Druckerei wäre hier genau das Richtige, denn zum einen kann der Rechtsanwalt hier einen günstigen Preis erwarten und zum anderen arbeitet eine Online Druckerei hochwertig und bestimmend. Der Rechtsanwalt wird sicherlich auf eine gekonnte Qualität achten, des Weiteren weiß dieser aber auch, dass er notfalls die Visitenkarten bemängeln bzw. neu drucken lassen kann, wenn hier Fehler aufgetreten sind.