Invaliditätsleistung durch eine private Unfallversicherung
Lukas 18. Februar 2010
Viele Menschen entscheiden sich für die Absicherung durch eine private Unfallversicherung. Der private Bereich ist durch keinerlei gesetzliche Versicherungen abgesichert. Die Statistiken zeigen jedes Jahr erneut, dass im Freizeitbereich die meisten Unfälle passieren. So kann ein Unfall ohne den Versicherungsschutz einer private Versicherung schlimme Folgen für das gesamte Leben eines Menschen und seiner Angehörigen haben. Die finanzielle Absicherung durch die Erwerbstätigkeit ist nach einem schweren Unfall oftmals nicht mehr möglich. Eine private Versicherung erbringt nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung.
Was ist eine Invaliditätsleistung?
Eine Invaliditätsleistung bezeichnet die Versicherungsleistung, die durch die private Versicherung an den Versicherten geleistet wird, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Wird die Leistungsfähigkeit des Versicherten zu bestimmten Anteilen so stark geschädigt, erhält dieser also von der Unfallersicherung eine Invaliditätsleistung. Dabei muss die Schädigung durch den Unfall hervorgerufen sein. Die Einschränkung des Versicherten kann dabei körperlicher oder auch geistiger Art sein.
Wie hoch ist die Invaliditätsleistung?
Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt von dem Schweregrad der Schädigung des Versicherten ab. Natürlich sind auch die zuvor vereinbarten Versicherungsbedingungen entscheidend. In der Regel hat der Versicherungsnehmer ein Anrecht auf die Invaliditätsleistung, wenn die Schädigung unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängt. Die Schädigung muss also in zeitlicher Nähe zu dem Unfall festgestellt werden. In welchem Zeitabstand dies erfolgen muss, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Die private Versicherung benötigt ärzliche Gutachten, wie stark die Schädigung eines bestimmten Körperteils tatsächlich ist. Je höher die Invalidität eines geschädigten Körperteils ist, desto höher ist meist auch die Summe der Invaliditätsleistung. Welche Summen genau entrichtet werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Was kann die Höhe der Invaliditätsleistung mindern?
Die Schädigung des Versicherten muss durch den Unfall begründet sein, um eine Invaliditätsleistung zu erhalten. Sollten vor dem Unfall bereits Schädigungen bestanden haben ,mindert das die Höhe der Invaliditätsleistung. Ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung entfällt bei den meisten Versicherungen, wenn der Versicherte ein Jahr nach dem Unfall und dessen Folgen verstirbt.