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Archiv für das Tag 'Rürup Rente'

Wenn nicht Wohnriester, dann Rürup Rente

admin 15. September 2009

 

Insbesondere Selbstständige haben im Bezug auf die Altersrente nur sehr wenig Auswahl der Ansparmöglichkeiten. Einzig die Rürup Rente bietet Selbstständigen die Möglichkeit fürs Alter – staatlich gefördert versteht sich – vorzusorgen. So eine tolle Altersvorsorgeform wie die Arbeitnehmer, die pflichtversichert in die Rentenversicherung einbezahlen, in Form der Wohnriester haben die Selbstständigen allerdings nicht. Dabei gibt es die Wohnriester an sich auch erst seit dem Jahr 2008. Und ist nun schon wieder nachbesserungsbedürftig. Denn im Zuge des Binnenmarktes Europa urteilte der Europäische Gerichtshof erst kürzlich, dass es Wohnriester Sparern auch gestattet sein muss ein Immobilie im europäischen Ausland zu erwerben. Dies war bislang auch ein kleiner Wertmutstropfen, denn immer mehr Deutsche wollen ihren Lebensabend am liebsten nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland verbringen. Schon heute gibt es zahlreiche Deutsche, die sich zwecks des Genießen ihres Lebensabends im europäischen Ausland niedergelassen haben.

 

Selbstständige, die nur die Rürup Rente als Altersanlageform haben, müssen sich diesen Traum wohl anders erfüllen. Doch außer der Rürup Rente haben insbesondere Selbstständige ja auch noch sehr viele andere Möglichkeiten. Insbesondere aber die Rürup Rente ist für Selbstständige auf ganz andere Weise noch interessant. Die Ersparnisse der Rürup Rente sind nämlich auch, wenn die Sparer arbeitslos werden nicht auf das Vermögen anrechenbar.

 

Während der Ansparphase muss vom Sparer im Rahmen der Rürup Rente im Übrigen keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Viele Selbstständige nutzen dabei die Gelegenheit, bzw. Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Diese kann dann steuerlich obendrein auch noch abgesetzt werden, und zwar wenn Beitragsanteil 50 % nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil ist auch die flexible Besparung von einem Rürup Vertrag.

Beim Versicherung vergleichen auch über die Vor- und Nachteile der Rürup Rente informieren

admin 13. August 2009

 

Versicherung vergleichen – das machen heute viele Verbraucher bevor sie sich auf ein „Abenteuer“ einlassen das sehr teuer sein kann. Auch was die Rürup Rente oder andere Anlageformen bezüglich der Altersvorsorge angeht, sollte der Anleger dieser Versicherung vergleichen. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Rürup Rente nur für einen ganz bestimmten Personenkreis bestimmt ist. Das Versicherung vergleichen kann man sich nämlich in dem Moment sparen, wenn man im Rahmen der Riester Rente zulagenberechtigt wäre. Die Rürup Rente wurde nämlich vielmehr für Unternehmer und Selbstständige entwickelt, die irgendwann ja auch einmal in Rente gehen möchten.

 

Das Versicherung vergleichen unter der Einbeziehung der Rürup Rente ist im Übrigen erst seit 2005 möglich. Denn erst 3 Jahre nach der Riester Rente konnte sich die Politik dazu durchringen und auch eine geförderte Altersvorsorge für Unternehmen und Selbstständige schaffen, damit auch diese sich eine Altersvorsorge aufbauen können. Die Rürup Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Deren Leistungskriterien und die steuerliche Behandlung entsprechen dabei der der gesetzlichen Rente, wobei die Rürup Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt ist. Für Unternehmen und Selbstständige bieten sich aber natürlich auch andere Vorsorgemaßnahmen an, wobei es im Fall der Rürup Verträge natürlich einige Vorteile gibt, aber auch Nachteile.

 

Der markanteste Vorteil dieser Art der Altersvorsorge ist dass auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit die Rürup Veträge bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gehört zu den Vorteilen auch, dass Rürup Verträge in der Ansparphase vor Pfändung geschützt sind.

Wo Vorteile sind, sind natürlich auch Nachteile. So können die Beiträge zu Rürup nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden und es besteht kein Kapitalwahlrecht.

Sprich Rürup Leistungen sind nur als Leibrente auszahlbar.