Archiv für das Tag 'Private Krankenversicherung'

Entstehung Private Krankenversicherung und Wohnriester

admin 13. August 2009

 

 

Die Private Krankenversicherung ist in Deutschland sozusagen die „Luxusausgabe“ der Krankenversicherung. In ihr versichert sind die Wohlhabenden, sprich Unternehmer und Angestellte, deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV liegt. Die Private Krankenversicherung blickt dabei auf eine noch längere Geschichte zurück als die GKV, die in den 1880er Jahren durch Reichskanzler Otto von Bismarck initiiert wurde. Am 17. Januar 1845 wurde die erste Private Krankenversicherung in Preußen gegründet, und zwar beruhend auf der Allgemeinen Gewerbeverordnung und hieß Krankenkasse für Fabrikarbeiter. Einheitlich geregelt war die Private Krankenversicherung dabei schon am 7. April 1876 in ganz Deutschland. Dabei kann man sagen, dass Reichskanzler Otto von Bismarck und sein König, regelrecht durch die Tatsache der Entstehung der PKV gezwungen waren auch etwas für die Arbeiter zu tun. Denn danach wuchs der soziale Druck in Deutschland beachtlich. Dass das Krankenversicherungssystem in Deutschland aber heute noch immer zweigeteilt ist, fuchst nahezu jeden der in der GKV versichert ist. Dabei hat auch ein Gesetzlichversicherter heute die Möglichkeit privat eine Zusatzkrankenversicherung für die Private Krankenversicherung abzuschließen.

 

Wie auch wegen der Entstehung der PKV im 19. Jahrhundert, musste von staatlicher Seite im 21. Jahrhundert etwas für die Bürger und Bürgerinnen getan werden, die nicht aus eigener Kraft ein Haus kaufen oder bauen konnten. Allerdings wurde bei der Wohnriester auch ein ganz anderer Effekt noch mit verfolgt: Außer dem Hauseigentum soll mit der Wohnriester insbesondere die Altersvorsorge gesichert werden, weil auch die gesetzliche Rentenversicherung sich im Wackeln befindet. Die Wohnriester wird aus diesem Grund auch offiziell als Eigenheimrente bezeichnet. Darüber hinaus gilt die Wohnriester auch als Ersatz für die Eigenheimzulage, die 2006 zunächst ersatzlos gestrichen wurde.

Private Krankenversicherung – Vorzüge genießen beim Krankenversicherung Wechsel

admin 13. August 2009

 

Eine Private Krankenversicherung kann prinzipiell von jedem abgeschlossen werden, der die Voraussetzungen erfüllt. Beamten, Freiberuflern oder Selbständigen steht die Mitgliedschaft in der Private Krankenversicherung ohnehin offen. Angestellte, deren Gehalt pro Jahr, bzw. auf drei darauf folgende Jahre über der Beitragsmessungsgrenze liegen, haben ebenso ein Recht in die Private Krankenversicherung einzutreten. Ob nun aber Freiberuflern oder Selbständigen Geringverdiener – was gar nicht so selten vorkommt - sind, ist letztlich egal.

 

Die Vorzüge von einem Krankenversicherung Wechsel bekommen diejenigen, die den Schritt hin in die Private Krankenversicherung gewagt haben, bald zuspüren. Und zwar schon an dem Tag, an dem die Beitragsrechnung ins Haus flattert. Die Höhe der Beiträge richtet sich bei einem Krankenversicherung Wechsel in die Private Krankenversicherung nämlich nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach der Art der Leistung, die nach dem Krankenversicherung Wechsel versichert soll, wie auch nach dem Alter und dem Geschlecht, letztlich natürlich auch nach der Art des Gesundheitszustandes des Versicherten. Die Tarife sind von den Anbietern der PKV her recht groß. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass der Wettbewerb zwischen den Privatkassen recht groß ist. Dies ist zwar meist zum Teil zum Vorteil des Versicherten, doch durchschaut dieser kaum mehr die Tarife in all ihrer Komplexheit. Dabei ist der größte Vorteil bei der PKV sicherlich deren Individualität.

Es gibt aber auch im Rahmen der PKV einen Standard-Versicherungsumfang, und zwar in dem Umfang der Gesetzlichen Krankenkassen – und zwar nicht mehr und auch nicht weniger. Man spricht hier vom so genannten Basistarif, in dem sich auch bereits in der PKV Versicherte einstufen lassen können. Ab einem Alter von 55 Jahren kommen PKV-Versicherte sowieso in diesen Tarif.

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