Archiv für das Tag 'Private Krankenversicherung'

Deutsche Vermögensberatung (DVAG) informiert über leichteren Wechsel in die private Krankenversicherung

porcupine 25. Januar 2011

Frankfurt am Main, 25. Januar 2011 ‒ Seit dem 1. Januar 2011 können Arbeitnehmer leichter eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, denn die sogenannte Drei-Jahres-Frist entfällt. Wie die Deutsche Vermögensberatung mitteilt, ist der Wechsel für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in die PKV jetzt bereits nach einem Jahr möglich – vorausgesetzt ihr Bruttogehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze. Und auch hier gibt es ein Novum: Der Gesetzgeber hat diese Grenze von 49.950 Euro auf 49.500 Euro jährlich gesenkt. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sind zurzeit rund 8,9 Millionen Bundesbürger privat krankenversichert.

„Damit ein erstklassiger Rundum-Schutz gewährleistet ist, muss jeder für sich persönlich herausfinden, welche Vorteile ihm ein Wechsel bringt und welcher Tarif zu ihm passt“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die Absicherung müsse optimal auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein. Die DVAG zeigt auf, welche Vorzüge ein Wechsel bietet und inwiefern speziell Familien finanziell davon profitieren können.

Bessere Behandlung

Der privat Krankenversicherte genießt grundlegende Vorzüge. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann ein PKV-Kunde Arzt, Therapie und Krankenhaus frei wählen. Zudem sind alle Leistungen, die im Vertrag stehen, garantiert und können somit später nicht einfach weggekürzt werden. Bei Service-Leistungen, etwa der Terminvergabe für ärztliche Untersuchungen, stehen die PKV-Kunden in der Regel besser da als Kassenpatienten, erläutern die Experten der Deutschen Vermögensberatung. Laut Ergebnissen der Universität Köln bekommen Privatversicherte im Schnitt dreimal so schnell einen Termin beim Facharzt. Zusätzlich übernimmt die PKV Extra-Leistungen wie Kosten für den Heilpraktiker oder die Chefarztbehandlung.

Sicherheit für Familien

Was viele nicht vermuten: Auch wenn die PKV keine kostenfreie Familienversicherung bietet, kann sich eine private Krankenversicherung für Familien finanziell lohnen. „Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber in gewissem Umfang auch an den Beiträgen der Angehörigen. Ein Beispiel zeigt: Der Arbeitgeberanteil für eine PKV beläuft sich auf die Hälfte der Beiträge bis maximal 271 Euro. Wenn ein Angestellter diese Summe nicht ausschöpft, kann er bis zur Höchstgrenze Arbeitgeberzuschüsse für die PKV-Beiträge seiner Kinder erhalten. Bei Beamten wiederum deckt die Beihilfe einen Großteil der Behandlungskosten ab“, so die DVAG-Fachleute.

Mit Vermögensberater sprechen

Die Vielzahl an Angeboten erschwert es vielen Versicherungsnehmern, den besten Tarif zu finden. Ein Gespräch mit professionellen Finanzexperten wie den Vermögensberatern der DVAG ist daher empfehlenswert.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG):
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung über 5,4 Millionen Kunden branchenübergreifend rund um die Themen „Vermögen planen – Vermögen sichern – Vermögen mehren.“ Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb erzielte im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von rund 140 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.

Unternehmenskontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG)
Frau Sylvia Herbrich
Münchener Str. 1
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069-2384-127
Fax: 069-2384-804
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Immer mehr ein Thema – die Private Krankenversicherung

Ambrella 15. Februar 2010

Immer mehr Menschen, die die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, ziehen diesen Schritt auch in Erwägung. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigen nun doch immer weiter an, auch wenn es in Deutschland einen Einheitssatz gibt. Im Gegenzug werden aber die Leistungen immer geringer und so sind viele Leistungen beim Arzt oder auch im Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr unbedingt abgesichert. Leider kann nicht jeder in die private Krankenversicherung wechseln. Dies ist nur möglich, wenn man ein bestimmtes Einkommen hat oder aber sich selbständig gemacht hat. Bevor man sich aber für die erstbeste private Krankenversicherung entscheidet, sollte man einen eingehenden Vergleich der verschiedenen Anbieter vornehmen. Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung sind eine ganze Reihe von Einsparpotentialen gegeben. Vor allem unterscheiden sich aber die Leistungen. Den ganzen Beitrag lesen »

Private Krankenversicherung und Wohnriester – zwei Dinge, die auch ein Selbstständige manchmal nicht haben kann

admin 15. September 2009

 

Selbstständig sein heißt nicht gleich jede Menge Geld verdienen. Vielmehr sind manche Selbstständige noch viel ärmer dran, als so mancher kleiner Angestellter. Der weiß wenigstens wann und woher er sein Geld bekommt. Hingegen ein Selbstständiger muss stets hinterher sein, dass ihn seine Kunden bezahlen. Aufgrund fehlender Einnahmen ist es manchmal für den Selbstständigen sogar schwer seien Private Krankenversicherung zu bezahlen. Früher führte Zahlungsverzug automatisch zur Kündigung. Heute indes nur zu einem eingeschränkten medizinischen Service. Dabei gibt es für die Private Krankenversicherung aber auch für finanzielle schwache Selbstständige heute eine Lösung. Und zwar in Form des Basistarifes. Die Private Krankenversicherung Träger waren zwar nicht damit einverstanden, doch mussten der Basistarif im Zuge der Gesundheitsreform 2009 eingerichtet werden.

 

Selbstständig sein heißt darüber hinaus auch nicht sich ein Haus einfach so bauen zu können. Auch Selbstständige benötigen aus diesem Grund etwas Unterstützung. Und zwar durch Kredite von Banken. Die Möglichkeit aus der Wohnriester Gelder und Unterstützung zu erhalten, ist Selbstständigen nämlich nicht möglich. Die Leistungen aus der Wohnriester stehen nämlich nur Arbeitnehmern offen, die auch in die Rentenversicherung einzahlen, und zwar im Rahmen der Pflichtversicherung. Die Wohnriester ist aber auch für diese Sparer erst seit 2008 verfügbar. Letztlich ist die Wohnriester damit auch eine Art Ersatz für die Eigenheimzulage, die 2006 ersatzlos gestrichen wurde. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird es im Übrigen auch bald möglich sein müssen im Rahmen der Wohnriester Immobilien im Ausland zu kaufen, bzw. um dort Häuser zu bauen. Dies wird insbesondere die künftigen Rentner freuen, die sich im Ausland einen Wohnsitz beschaffen wollen.

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