Archiv für das Tag 'Lohnabrechnung'

Jahreswechsel bringt wieder Neuregelungen im Lohnbereich

porcupine 23. November 2010

Nürnberg, 23. November 2010 - Die Zeit um den Jahreswechsel ist für Personalabteilungen stets mit Änderungen verbunden. Auch diesmal macht der Gesetzgeber da keine Ausnahme und beschert den Unternehmen etliche Neuregelungen und -verfahren. Die aktuellen Stichworte sind das Aufwendungsausgleichsgesetz, ein neues elektronisches Rückmeldeverfahren und die Krankenversicherung der Rentner. Außerdem werden sich viele Arbeitnehmer wundern, weil sie keine neue Lohnsteuerkarte erhalten.

Für das kommende Jahr werden bereits keine “Pappkarten” mehr ausgegeben, die Karte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit. Hintergrund ist die Einführung des ab 2012 geltenden ElsterLohn II-Verfahrens, mit dem die rein elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale eingeführt werden. Das Auslaufen des papiergebundenen Verfahrens verdeutlicht den allgemeinen Trend in der Gesetzgebung, der für den Lohn-Bereich ebenso gilt wie für andere Verwaltungsbereiche: Es werden immer mehr Daten in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigen die Ansprüche an die Datenqualität.

Aufwendungsausgleich nur noch digital
Ein aktuelles Beispiel für diese fortschreitende Elektronifizierung ist das Aufwendungsausgleichsgesetz. Es bestimmt, dass Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz vom 1. Januar 2011 an elektronisch übermittelt werden müssen. Im Gegenzug entfallen die entsprechenden Bescheinigungen. Dafür müssen bereits zum Zeitpunkt der Lohnabrechnung zusätzliche Informationen weitergegeben werden. Darunter fällt beispielsweise der Hinweis, ob am ersten Krankheitstag noch Arbeitsleistungen erbracht wurden. Das Verfahren bringt aber auch Vorteile: Mit der Umstellung von Papier auf die elektronische Übermittlung entfallen das manuelle Ausfüllen, die Unterschrift und das Versenden des Antrags an die Krankenkasse. Zudem werden die Arbeitgeberaufwendungen den Unternehmen schneller erstattet.

Auch das neue Zahlstellen-Meldeverfahren setzt auf elektronische Datenübermittlung. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, die Meldungen für Zahlstellen ab dem Jahreswechsel ebenfalls digital an die Krankenkassen zu übertragen.

Rückmeldungen werden elektronisch
Institutionen, die auf elektronischem Weg Daten erhalten, verpflichtet der Gesetzgeber immer häufiger dazu, diese auch elektronisch an den Absender zurückzugeben, sofern Änderungen oder Korrekturen erforderlich sind. Wichtig ist eine schnelle Umsetzung insbesondere, wenn die zurückgemeldeten Daten - etwa Sozialversicherungsnummern oder die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers - bereits bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen. Für Anwender der DATEV-Software dient dabei das Rechenzentrum des IT-Dienstleisters als zuverlässige Datendrehscheibe.

Auch nach dem Jahreswechsel wird sich die Entwicklung der zunehmend elektronischen Abwicklung von Meldepflichten weiter fortsetzen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2011 wird es verpflichtend sein, Daten zur Beantragung von Entgeltersatzleistungen digital zu übermitteln. Wenn ab 2012 mit ElsterLohn II die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale folgt, bedeutet dies ebenfalls eine neue Verpflichtung für die Arbeitgeber. Mit Wegfall der Lohnsteuerkarte müssen sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.

Firmenbeschreibung DATEV:
Die DATEV eG, Nürnberg, ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Über den Kreis der Mitglieder hinaus zählen auch Unternehmen, Kommunen, Vereine und Institutionen zu den Kunden. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP) sowie Organisation und Planung. Mit derzeit über 39.000 Mitgliedern, rund 5.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 672,4 Millionen Euro im Jahr 2009 zählt die 1966 gegründete DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen beispielsweise im bekannten Lünendonk-Ranking Platz Vier in der Kategorie Softwarehäuser (gelistet nach Umsatz in Deutschland).

Unternehmenskontakt:
DATEV eG
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
Tel: 0911 319-0
Fax: 0911 319-3196
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DATEV eG
Benedikt Leder
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DATEV-Löhne erreichen die Zehn-Millionen-Marke

porcupine 6. Oktober 2010

Nürnberg, 06. Oktober 2010: Nach den jüngsten aufmunternden Meldungen der Marktforscher kommt ein weiteres Zeichen für den konjunkturellen Aufschwung in Deutschland aus Nürnberg. Dort hat die DATEV eG, mit deren Software seit langem jeden Monat eine Vielzahl an Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt wird, im September erstmals die Marke von zehn Millionen abgerechneten Arbeitnehmern durchbrochen. Dabei ist die Anzahl der DATEV-Lohnabrechnungen stärker gewachsen als die Zahl der Beschäftigten in Deutschland. Dieser Erfolg basiert maßgeblich darauf, dass gerade die mittelständischen Betriebe als Jobmotor des Landes nach dem Ende der Wirtschaftskrise nun wieder verstärkt Mitarbeiter einstellen. Genau diese Unternehmen vertrauen ihre Lohnbuchführung in der Mehrzahl Steuerberatern an, die dafür wiederum die DATEV Software für Steuerberater einsetzen.

Kein anderer betrieblicher Bereich ist regelmäßig von so vielen gesetzlichen Änderungen betroffen wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Deshalb ist es für Unternehmen eine sinnvolle Alternative, den Prozess an Spezialisten auszulagern, statt selbst hoch spezialisierte Mitarbeiter zu beschäftigen und ständig weiterzubilden. Steuerberatungskanzleien übernehmen als kompetente und zuverlässige Partner die komplette Lohnabrechnung mit allen anfallenden Tätigkeiten. Dieses Modell hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt.

Flexibles Erfolgsmodell
Mehr als 1,2 Millionen Unternehmen in Deutschland lassen aktuell die Entgeltabrechnung vom Steuerberater erledigen. Für die Betriebe ist das eine Art Sorglos-Modell. Sie gehen auf Nummer sicher, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen termingerecht und zuverlässig an ihre Mitarbeiter ausgeliefert werden, ohne dass sich im Unternehmen selbst jemand darum kümmern muss. Dabei werden stets die aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtigt. Ebenso ist der Schutz der sensiblen Daten gewährleistet. Die Kanzlei sorgt zudem für die sichere Archivierung der aufbewahrungspflichtigen Lohndaten über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. Für all diese Aufgaben sind die Lösungen, Leistungen und das hochsichere Rechenzentrum der DATEV die verlässliche Grundlage.

Auf Basis der DATEV-Programme ist aber nicht ausschließlich das komplette Outsourcing an den Berater möglich. Die in mehreren Abstufungen konzipierten Lösungen bilden ebenso die Basis für eine flexible Zusammenarbeit – von der Übernahme der kompletten Lohnabrechnung durch die Steuerberatungskanzlei über unterschiedliche Modelle der Arbeitsteilung bis zum Software-Einsatz im Unternehmen. So setzen auch größere Unternehmen, die die Lohnbuchführung im eigenen Haus durchführen, auf die DATEV-Programme. Die relevanten Daten lassen sich dann für die weiterführenden Arbeiten wieder unproblematisch in die Systeme des steuerlichen Beraters einspielen.

Firmenbeschreibung DATEV:
Die DATEV eG, Nürnberg, ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Über den Kreis der Mitglieder hinaus zählen auch Unternehmen, Kommunen, Vereine und Institutionen zu den Kunden. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP) sowie Organisation und Planung. Mit derzeit über 39.000 Mitgliedern, rund 5.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 672,4 Millionen Euro im Jahr 2009 zählt die 1966 gegründete DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen beispielsweise im bekannten Lünendonk-Ranking Platz Vier in der Kategorie Softwarehäuser (gelistet nach Umsatz in Deutschland).

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DATEV: Digitalisierung zum eigenen Vorteil nutzen

porcupine 13. August 2010

Nürnberg, 13. August 2010: Die Digitalisierung der Arbeitswelt gilt als einer der Trends, an denen Unternehmen nicht vorbeikommen. Viele mittelständische Unternehmer stehen diesem Thema allerdings mitunter skeptisch gegenüber. Nicht selten erfüllen sie nur mit einem gewissen Unbehagen die Vorgaben des Gesetzgebers, der seit Jahren unter dem Schlagwort E-Government daran arbeitet, Wirtschaft und Verwaltung durchgängig digital zu vernetzen. Dabei lassen sich durchaus Vorteile für Unternehmen erkennen, wenn sie die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, nutzen. Steuerberater arbeiten seit über 40 Jahren mit IT-Lösungen, die administrative Abläufe vereinfachen. Nicht nur deshalb bieten sie sich für ihre Mandanten als Ansprechpartner für digitale Prozesse an, wie etwa für die Meldung von Daten an Finanzbehörden und Sozialversicherungen oder den Zahlungsverkehr mit Banken. Die DATEV eG, die Genossenschaft des steuerberatenden Berufsstandes, dient dabei als eine Art Back Office und als Lösungsanbieter.

Der Trend ist eindeutig, in den vergangen Jahren wurden zahlreiche zuvor noch größtenteils papierbehaftete Verfahren vom Gesetzgeber auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Beispiele:

• 2005 - die elektronischen (Vor-)Anmeldungen von Umsatz- und Lohnsteuer (EDÜ) sowie die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
• 2006 - elektronische Datenübermittlung von Beitragsnachweisen und DE-ÜV-Meldungen an die Sozialversicherungsträger
• 2007 - die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim elektronischen Handelsregister (EHUG)
• 2008 - das elektronische Mahnverfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
• 2009 - die elektronische Meldung der Daten zur Unfallversicherung (DBUV) und die DEÜV-Sofortmeldungen an die Rentenversicherung
• 2010 - der elektronische Entgeltnachweis (ELENA)

In den nächsten Jahren werden weitere entsprechende Regelungen, die sich unter anderem aus dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) ergeben, hinzukommen. Die DATEV nutzt für ihre Mitglieder bereits seit den 1980er Jahren über eine eigene Infrastruktur die elektronische Datenübermittlung an Behörden und Institutionen. Entsprechend hat sie ein erhebliches Know-how zu den Themen Datenübermittlung und gesicherte IT-Prozesse in Kanzleien und deren Mandantenunternehmen aufgebaut. Die steuerberatenden Berufe und ihre Mandaten profitieren davon, indem sie mit DATEV-Programmen arbeiten und das DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg als Datendrehscheibe einsetzen. Wenn sie das Potenzial dieses Angebots nutzen, können sie die Digitalisierung der Arbeitswelt in einen Vorteil für die Kanzlei, das Unternehmen und die Zusammenarbeit zwischen beiden ummünzen.

Digitale Prozesse: Steuerberater unterstützen Unternehmen
Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen möchten, können dafür unter dem Stichwort “Mandat mit Zukunft” auf ein individuell abgestimmtes Angebot der DATEV zurückgreifen, egal, ob es dabei um bloße Informationen, Weiterbildung oder Beratung vor Ort geht. Ziel ist es jeweils, erst einmal genau zu ermitteln, welche Anforderungen das jeweilige Unternehmen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und die eigene IT-Infrastruktur hat. Entsprechend diesen Anforderungen erarbeiten Unternehmer, Steuerberater, DATEV-Experten und eventuell ein DATEV-Service-Partner gemeinsam, welche Maßnahmen es zu ergreifen gilt. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig.

So lassen sich die Kernprozesse bei der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant entscheidend optimieren, beispielsweise mit dem Einsatz des elektronischen Belegwesens. Oder mit den Möglichkeiten des elektronischen Bankbuchens, die das Erfassen von Kontoauszügen überflüssig machen. Oder mit der eRechnung, die vorsteuersicher die Abläufe im Austausch mit Debitoren und Kreditoren beschleunigt.

Aber auch für die internen Prozesse und die betriebswirtschaftliche Führung des Unternehmens bietet DATEV Lösungen an, die helfen, die Digitalisierung zum eigenen Vorteil zu nutzen, beispielsweise mit einem Dokumenten-Management-System, dem Warenwirtschaftssystem oder einem Qualitätsmanagementsystem wie ProCheck. Insbesondere bei den betriebswirtschaftlichen DATEV-Programmen rund um Rechnungswesen, Lohnabrechnung, Forderungsmanagement und Liquiditätsplanung profitieren die Unternehmen von der engen Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Er kennt nicht nur die rechtlichen Hintergründe und die geeignete Software, um so auch operativ zu unterstützen, mit ihm können Unternehmen auch vertrauensvoll über betriebswirtschaftliche Fragen sprechen.

Firmenbeschreibung DATEV:
Die DATEV eG, Nürnberg, ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP) sowie Organisation und Planung. Mit derzeit über 39.000 Mitgliedern, mehr als 5.700 Mitarbeitern und einem Umsatz von 672,4 Millionen Euro im Jahr 2009 zählt die 1966 gegründete DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen beispielsweise im bekannten Lünendonk-Ranking Platz Vier in der Kategorie Softwarehäuser (gelistet nach Umsatz in Deutschland).

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Claudia Specht
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