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Deutsche Vermögensberatung (DVAG) verlängert Kooperation mit dem Deutschen Fechter-Bund

porcupine 24. November 2010

Frankfurt am Main, 24. November 2010 - Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) bleibt offizieller Partner und Sponsor des Deutschen Fechter-Bundes (DFB). Bereits seit 2007 setzt sich der Finanzvertrieb gemeinsam mit dem nationalen Dachverband DFB für die aktive Förderung des Fechtens als Jugend-, Breiten- und Hochleistungssport ein. Das Engagement der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) bezieht sich in erster Linie auf die Unterstützung von hochbegabten Fechtern, die herausragende Ergebnisse erzielen.

Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), Gordon Rapp, Präsident des Deutschen Fechter-Bundes, und Stephan Jacoby, Geschäftsführer der Partner Fechtsport Marketing, vereinbarten vergangene Woche die Weiterführung der Kooperation. „In den letzten Jahren haben wir eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen. Mit der Vertragsverlängerung möchten wir unser Engagement ausbauen und die Fechter des Deutschen Fechter-Bundes auch weiterhin tatkräftig unterstützen“, so Dr. Lach. DFB-Präsident Gordon Rapp fügt hinzu: „Wir freuen uns über die Fortführung der Kooperation um ein weiteres Jahr. Es ist eine Auszeichnung für den Deutschen Fechter-Bund und Anerkennung der Erfolge unserer Sportler.“

Jährlich zeichnet die Deutsche Vermögensberatung die besten Fechterinnen und Fechter im Einzel und in der Mannschaft mit Siegprämien aus. Diese Geldprämien werden in den von der DVAG erarbeiteten Altersvorsorge-Paketen angelegt, um die Zukunft der Top-Athleten bestmöglich abzusichern.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG):
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung mehr als 5,4 Millionen Kunden branchenübergreifend rund um das Thema „Vermögen planen, sichern und mehren“. Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb erzielte im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von rund 140 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.

Unternehmenskontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG)
Münchener Str. 1
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Telefon: 069-2384-0
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Deutsche Vermögensberatung (DVAG): Jetzt aktiv werden und staatliche Förderungen für 2010 sichern

porcupine 23. November 2010

Frankfurt am Main, 23. November 2010 - Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Anlass für viele, es auch organisatorisch abzuschließen und noch ausstehende Dinge unter Dach und Fach zu bringen. Nicht nur sinnvoll, sondern oft sogar lukrativ ist dies im Bereich der persönlichen Finanzen. Gerade hier markiert das Jahresende oft gleichzeitig den Countdown für staatliche Zulagen und Steuervorteile.

Deshalb sollte jeder seine Investitionen und Sparmaßnahmen auf den Prüfstand stellen und zügig handeln. „Viele Sparer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie nicht genau wissen, wann sie welche Zulagen erhalten könnten oder wie der Antrag dafür zu stellen ist“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) . Daher schauen sich die Finanzprofis in den Beratungsgesprächen zuerst die individuelle Situation sowie die Ziele der Kunden genau an. Im zweiten Schritt erläutern die Vermögensberater unter anderem, welche Förderungen im Einzelfall infrage kommen, wie diese optimal genutzt werden und helfen zudem bei der Antragstellung.

Hier ein paar Tipps der DVAG, wie Verbraucher von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen noch im Jahr 2010 profitieren können:

Bausparvertrag
Wer bis Silvester 2010 mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag investiert, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Für Alleinstehende bedeutet das bis zu 45 Euro zusätzlich im Jahr. Voraussetzung: Das zu versteuernde jährliche Einkommen liegt unter 25.600 Euro. Für Ehepaare gibt es das Doppelte, wenn sie nicht mehr als 51.200 Euro verdienen. Wichtig: Wer neben den Zinsen auch die staatliche Bauzulage erhalten möchte, muss das Geld in der Regel später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.

Riester-Rente
Für einen Riester-Vertrag erhalten Alleinstehende jährlich bis zu 154 Euro Grundzulage vom Staat, Ehepaare das Doppelte. Für jedes Kind gibt es je nach Geburtsjahr noch einmal 185 oder 300 Euro dazu. Junge Sparer unter 25 bekommen zudem einen einmaligen Einstiegsbonus von 200 Euro. Die Zulagen erhält in der Regel, wer mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investiert. Der notwendige Mindestanteil für 2010 kann noch bis zum 31. Dezember auf die Police eingezahlt werden. „Achtung: Die Zulagen fließen nicht automatisch, sie müssen beantragt werden. Das kann auch noch rückwirkend für die letzten beiden Jahre passieren. Am einfachsten ist das über einen Dauerzulagenantrag“, raten die Experten der DVAG.

Rürup-Rente
Satte Steuervorteile gewährt der Staat in puncto Rürup-Rente. Für Selbstständige ist das die einzige Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Aber auch Angestellte können sie nutzen. So funktioniert’s: Noch dieses Jahr einen Rürup-Vertrag abschließen und bei der Steuererklärung 70 Prozent des geleisteten Beitrags geltend machen. Dieser Anteil erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die gesamten Beiträge absetzbar sind. Eine Sonderzahlung am Jahresende lohnt doppelt: Denn so steigt die finanzielle Vorsorge fürs Rentenalter, gleichzeitig sinkt die Steuerlast für das aktuelle Jahr.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG):
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung mehr als 5,4 Millionen Kunden branchenübergreifend rund um das Thema „Vermögen planen, sichern und mehren“. Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb erzielte im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von rund 140 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.

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Laternenumzug im Dunkeln: Deutsche Vermögensberatung (DVAG) rät Eltern zu ausreichendem Unfallschutz

porcupine 8. November 2010

Frankfurt am Main, 08. November 2010 - Jetzt ist es wieder so weit: Vielerorts sind in den frühen Abendstunden Kinder mit ihren bunten Laternen in den Straßen unterwegs. Sie ziehen von Tür zur Tür, singen Martinslieder und erbitten sich Süßigkeiten, Obst und Gebäck. Der Brauch geht je nach Region auf den Heiligen Martin zurück, dessen am 11. November gedacht wird, oder auf den Reformator Martin Luther, der am 10. November geboren wurde. An diesen Tagen heißt es für Autofahrer, besonders umsichtig zu fahren. Denn laut ADAC wird in Deutschland alle 27 Minuten ein Kind von einem Auto angefahren.

Gerade im Herbst muss mit erhöhter Unfallgefahr gerechnet werden, da aufgrund von Nebel, Regen oder früher Dämmerung die Sichtverhältnisse schwieriger sind. Eltern sollten deshalb auf angemessene Kleidung für Kinder achten. So sind Jacken in hellen Farben auch bei schlechtem Wetter besser zu sehen. Reflektoren an Ärmeln oder am Schulranzen heben sich zusätzlich im Dunkeln ab.

Zu einem sicheren Start in die Winterzeit gehört für Kinder, die sich allein im Straßenverkehr bewegen, auch ein ausreichender Versicherungsschutz. „Stößt den Kindern auf dem direkten Schulweg etwas zu, werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nicht, sobald die Kinder ihren direkten Schulweg verlassen, etwa um auf dem Spielplatz zu toben. Hierfür und auch für die Freizeit sollten Eltern genügend vorsorgen“, raten die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Damit die Kleinen in jeder Situation geschützt sind, übernimmt beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den Schutz für die gesamte Familie einschließt, die Kosten. Alternativ kommt auch eine private Kinderunfallversicherung in Frage. Noch umfassender sind sie allerdings über eine private Kinderinvaliditätsversicherung geschützt: „Hierbei ist das Kind nicht nur abgesichert, wenn eine Behinderung durch einen Unfall, sondern auch, wenn sie durch eine Krankheit verursacht wurde“, so die Vermögensberater der DVAG.

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