karl krueger 18. April 2012
Die Krankenversicherung gehört in unserem Land zu den Pflichtversicherungen, die absolut jeder haben muss, doch alle Arbeitnehmer, die jährlich über 50850 € brutto Lohn bekommen sind von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und dürfen einen Wechsel PKV durchführen. Ein Vergleich PKV und gesetzliche Versicherung macht die Unterschiede deutlich, denn in der GKV wird der Tarifbeitrag in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet und die Leistungen sind in einem Leistungsumfang für alle Versicherten einheitlich festgelegt. Meistens ist es eine Basisabsicherung und der Patient muss oft noch zuzahlen, viele moderne und hochwertige ärztliche Behandlungen begleicht die gesetzliche Versicherung nicht und häufig müssen die Kassenpatienten größere Wartezeiten beim Facharzt in Kauf nehmen. Ganz anders ist es in den privaten Krankenversicherungen, denn hierfür legt der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss selbst fest was für Leistungen er oder sie in welcher Qualität inkludiert haben will und abhängig von gewünschtem Tarif können Zuzahlungen oder besondere Leistungen, wie z.B. die Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus, vereinbart werden. Die Beitragshöhe ist unabhängig vom Einkommen und richtet sich stets nach den zuvor eingeschlossenen Leistungen, des Weiteren nach dem Eintrittsalter, vorhandenen Erkrankungen sowie weiteren Bedingungen des Versicherers. Da jede Privatkasse unterschiedliche Bewertungen und Einstufungen machen kann, ist der private Krankenversicherungen Vergleich ganz ausschlaggebend, denn es gibt unterschiedliche Wegen, wie man die Private Krankenversicherung im Vergleich sehen kann. Sehr bequem, unabhängig und informativ ist der Krankenversicherung Vergleich online, denn hierfür kann jeder mithilfe einer Suchmaschine hier einen Beitragsvergleichsrechner wählen und gleich seine persönlichen Angaben und gewünschten Leistungen eingeben und am Ende werden in einer Tabelle die PKV aufgezeigt und können verglichen werden. Meistens bleibt die zu Beginn gewählte PKV lebenslang, denn bereits nach wenigen Jahren wird der Beitrag beim Neueintritt schon durch das fortgeschrittene Lebensalter teurer.
lps2010 11. April 2012
Seit Jahresanfang haben alle gesetzlichen Krankenversicherungen einen einheitlichen Beitragssatz. Vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt beträgt dieser 15,5 %. Hier trägt
der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zu gleichen Teilen 7,3 %. Den Rest von 0,9 % muss der Arbeitnehmer begleichen. Da im Juli der Beitragssatz auf 14,9 % fällt, kann diese GKV einen Zusatzbeitrag erheben, damit mehr Geld in den Gesundheitsfonds einfließt, wenn man diesen benötigt. Dieser Zusatzbeitrag kommt wird zu 1% auf den jeweiligen Monatslohn angerechnet. In diesem Fall ist kein Arbeitgeber daran beteiligt. Diesen Zusatzbeitrag zahlt das Mitglied ganz allein. Erhebt die GKV einen Zusatzbeitrag, so hat der Kassenpatient ein Sonderkündigungsrecht.
Aufgrund der Änderungen unterscheiden sich die Krankenkassen nicht in den Beiträgen, sondern nur in den Leistungen. Neben den Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind, bieten die Krankenkassen
viele Sonderaktionen an. Hier kommen die Versorgungsformen und die Wahltarife mitdreijähriger Bindung besonders zum Tragen. Man sollte darauf achten und einen Krankenkassenvergleich vornehmen, denn die Konditionen sind total unterschiedlich. Zum Beispiel werden Angebote wie:
Gesundheitskurse, Gesundheitsbonus, Hausarztprogramme, ambulante homöopathische Versorgung, Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlungen sind nur einige der genannten Leistungen. Der Überblick fällt oft schwer. Deshalb eignet sich einen Krankenkassenvergleich wunderbar, um die Unterschiede erkenntlich zu machen. Wenn die eigene Krankenkasse nicht den gewünschten Service bietet, sollte man einen Wechsel in Betracht ziehen. Diesen kann man sofort vornehmen, wenn man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse versichert war. Ein Krankenkassenvergleich ist immer sinnvoll, wenn man das Gefühl hat, dass die Leistungen der eigenen GKV nicht mehr ausreichend sind.
lps2010 3. April 2012
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann grundsätzlich jeder Verbraucher versichert werden, in der privaten Krankenversicherung allerdings nicht. Außerdem muss die GKV jeden Verbraucher versichern, selbst wenn dieser chronisch krank ist. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass auch Menschen mit einem geringen Einkommen nicht auf einen Versicherungsschutz verzichten müssen und sie eine ärztliche Versorgung beanspruchen können. Chronisch Kranke haben in der privaten Krankenversicherung allerdings einen Nachteil, denn sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Risikoaufschlag leisten müssen, denn die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Alter und dem aktuellen Gesundheitszustand.
Auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen entscheidenden Vorteil, denn die werdende Mutter bekommt den vollen Leistungsumfang und kann nach der Geburt das Kind automatisch und kostenfrei mitversichern lassen. In der PKV hingegen kann der Versicherungsnehmer die Kinder zwar mitversichern, aber in der Regel ist nur der Versicherungsnehmer selbst abgesichert.
Auch bei den Arztkosten gibt es erhebliche Unterschiede, denn in der GKV werden die entsprechenden Behandlungskosten sofort über die Krankenkasse abgerechnet, während der Privatpatient seine Kosten vorfinanzieren muss und sie dann erst bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft wieder einfordern kann. Stimmen hier die Arztleistungen nicht mit dem abgeschlossenen Tarif überein, dann bekommt der Versicherungsnehmer auch nur einen Teil seiner Kosten rückerstattet. Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeit und der Privatversicherte trägt seine Kosten allein.