Franchise

Blank 15. Februar 2010

Brötchen aufbacken im eigenen Backofen kennt man vom Sonntagmorgen. Doch wer Lust hat dies auch beruflich zu tun, der muss nicht unbedingt eine Ausbildung zum Bäcker machen. Möglich ist es auch, wenn man als Quereinsteiger einen Franchisevertrag abschließt und auf dieser Basis mit der Hilfe des Franchisegebers eine Bäckereifiliale eröffnen. Ganz kostenlos geht dies natürlich nicht. Denn der Franchisenehmer hat eine jährliche Gebühr zu entrichten.

Franchise bedeutet in diesem Fall fast keinerlei Risiko. Es handelt sich nämlich um eine Partnerschaft, bei der ein Vertriebssystem, das sich bereits bewährt hat, übernommen wird. Für die ersten Schritte durch Franchise Brötchen backen zu können, steht der Franchisegeber dem Franchisenehmer mit Rat und Tat zur Seite. Rechtlich gesehen ist der Neuling im Bereich Brötchen backen allerdings ein selbstständiger Unternehmer. Doch vom Franchisegeber er erhält der Partner gewissen Rechte, hat aber auch Pflichten. Die Hauptpflicht besteht natürlich darin, dass der Franchisenehmer das Geschäft entsprechend dem Franchisekonzept zu führen hat. Hierfür steht dem Franchisenehmer jede Menge Know how und auch das Marketing des Franchisegebers zur Verfügung. Und selbst bei der Suche nach dem geeigneten Standort für die Eröffnung einer Bäckereifiliale ist der Franchisegeber behilflich bzw. wird offeriert dem Franchisenehmer seine Vorstellungen, die er von einem Standort hat. Ideal sind ehemalige Bäckereiläden. Das Franchisesystem kann auch für Sie interessant sein. Informieren Sie sich noch heute online.

Kommentarfunktion ist deaktiviert.