Wenn nicht Wohnriester, dann Rürup Rente

admin 15. September 2009

 

Insbesondere Selbstständige haben im Bezug auf die Altersrente nur sehr wenig Auswahl der Ansparmöglichkeiten. Einzig die Rürup Rente bietet Selbstständigen die Möglichkeit fürs Alter – staatlich gefördert versteht sich – vorzusorgen. So eine tolle Altersvorsorgeform wie die Arbeitnehmer, die pflichtversichert in die Rentenversicherung einbezahlen, in Form der Wohnriester haben die Selbstständigen allerdings nicht. Dabei gibt es die Wohnriester an sich auch erst seit dem Jahr 2008. Und ist nun schon wieder nachbesserungsbedürftig. Denn im Zuge des Binnenmarktes Europa urteilte der Europäische Gerichtshof erst kürzlich, dass es Wohnriester Sparern auch gestattet sein muss ein Immobilie im europäischen Ausland zu erwerben. Dies war bislang auch ein kleiner Wertmutstropfen, denn immer mehr Deutsche wollen ihren Lebensabend am liebsten nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland verbringen. Schon heute gibt es zahlreiche Deutsche, die sich zwecks des Genießen ihres Lebensabends im europäischen Ausland niedergelassen haben.

 

Selbstständige, die nur die Rürup Rente als Altersanlageform haben, müssen sich diesen Traum wohl anders erfüllen. Doch außer der Rürup Rente haben insbesondere Selbstständige ja auch noch sehr viele andere Möglichkeiten. Insbesondere aber die Rürup Rente ist für Selbstständige auf ganz andere Weise noch interessant. Die Ersparnisse der Rürup Rente sind nämlich auch, wenn die Sparer arbeitslos werden nicht auf das Vermögen anrechenbar.

 

Während der Ansparphase muss vom Sparer im Rahmen der Rürup Rente im Übrigen keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Viele Selbstständige nutzen dabei die Gelegenheit, bzw. Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Diese kann dann steuerlich obendrein auch noch abgesetzt werden, und zwar wenn Beitragsanteil 50 % nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil ist auch die flexible Besparung von einem Rürup Vertrag.

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