Private Krankenversicherung und Wohnriester – zwei Dinge, die auch ein Selbstständige manchmal nicht haben kann

admin 15. September 2009

 

Selbstständig sein heißt nicht gleich jede Menge Geld verdienen. Vielmehr sind manche Selbstständige noch viel ärmer dran, als so mancher kleiner Angestellter. Der weiß wenigstens wann und woher er sein Geld bekommt. Hingegen ein Selbstständiger muss stets hinterher sein, dass ihn seine Kunden bezahlen. Aufgrund fehlender Einnahmen ist es manchmal für den Selbstständigen sogar schwer seien Private Krankenversicherung zu bezahlen. Früher führte Zahlungsverzug automatisch zur Kündigung. Heute indes nur zu einem eingeschränkten medizinischen Service. Dabei gibt es für die Private Krankenversicherung aber auch für finanzielle schwache Selbstständige heute eine Lösung. Und zwar in Form des Basistarifes. Die Private Krankenversicherung Träger waren zwar nicht damit einverstanden, doch mussten der Basistarif im Zuge der Gesundheitsreform 2009 eingerichtet werden.

 

Selbstständig sein heißt darüber hinaus auch nicht sich ein Haus einfach so bauen zu können. Auch Selbstständige benötigen aus diesem Grund etwas Unterstützung. Und zwar durch Kredite von Banken. Die Möglichkeit aus der Wohnriester Gelder und Unterstützung zu erhalten, ist Selbstständigen nämlich nicht möglich. Die Leistungen aus der Wohnriester stehen nämlich nur Arbeitnehmern offen, die auch in die Rentenversicherung einzahlen, und zwar im Rahmen der Pflichtversicherung. Die Wohnriester ist aber auch für diese Sparer erst seit 2008 verfügbar. Letztlich ist die Wohnriester damit auch eine Art Ersatz für die Eigenheimzulage, die 2006 ersatzlos gestrichen wurde. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird es im Übrigen auch bald möglich sein müssen im Rahmen der Wohnriester Immobilien im Ausland zu kaufen, bzw. um dort Häuser zu bauen. Dies wird insbesondere die künftigen Rentner freuen, die sich im Ausland einen Wohnsitz beschaffen wollen.

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