Maßnahmen beim KFZ verkaufen
admin 30. Juli 2009
Möchte ein Fahrzeughalter sein KFZ verkaufen, so hat er einige Dinge zu beachten, um letztlich nicht auch noch mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. So hat ein Autobesitzer nach dem KFZ verkaufen dies unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, welche das letzte amtliche Kennzeichen erteilt hatte. Autohalter, die ein KFZ verkaufen müssen dies auch tun, wenn das Fahrzeug schon einige Zeit zuvor still gelegt war. Dabei reicht es nach dem KFZ verkaufen der Zulassungsstelle eine Kopie des Kaufvertrages zukommen zulassen, faxen genügt in der Regel auch, sollte aber zuvor mit der Zulassungsstelle abgeklärt werden.
Ein Behördengang ist nach dem KFZ verkaufen in der Regel nicht notwendig in diesem Fall.
Wichtig ist beim KFZ verkaufen, dass ein Kaufvertrag gemacht wurde und im Kaufvertrag dokumentiert sein muss, dass der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim KFZ verkaufen an den Käufer übergeben wurde.
Zu den wichtigsten Maßnahmen beim KFZ verkaufen gehört allerdings, dass die Übergabe der Dokumente für das KFZ vom Käufer quittiert werden muss. Das heißt der Kaufvertrag muss vom Käufer eigenhändig unterzeichnet werden.
Vor dem KFZ verkaufen muss sich der bisherigen Fahrzeughalter auch noch darum kümmern, dass der Autokäufer den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung und die letzte Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) erhalten kann, wenn diese aufgrund des Fahrzeugalters bereits fällig waren.
Nach dem KFZ verkaufen wird der neue Besitzer des Fahrzeuges steuerpflichtig. Damit dies geschehen kann, muss beim KFZ verkaufen auch die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst werden. Dies übernimmt die Zulassungsstelle. Bei der Versicherung indes muss der bisherige Halter des Fahrzeuges die Abmeldung selbst vornehmen. Dies geschieht beim KFZ verkaufen ebenfalls durch die Vorlage des Kaufvertrages bei der Versicherung.
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